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Insight 09.05.2026

Das GMG ist ein po­li­ti­scher Kom­pro­miss. Die Wär­me­pum­pe bleibt die wirt­schaft­li­che Ant­wort.

Ralf Lanzrath

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz GMG setzt auf Bio-Brennstoff statt klarer Wärmwende. Warum das Eigentümer, Mieter und Klima nicht ausreichend schützt. Und warum die Wärmepumpe im Bestand wirtschaftlich die bessere Lösung bleibt.

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll den Streit um das Heizen befrieden. Weniger Zwang, mehr Technologieoffenheit, mehr Entscheidungsfreiheit für Immobilien Eigentümer: politisch ist das nachvollziehbar. Ökonomisch bleibt es jedoch ein Minimal-Kompromiss.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht. Darf ich weiter Gäs- und Ölheizungen einbauen? Die entscheidende Frage lautet: Welche Lösung schützt Eigentümer, Mieter und Immobilienwerte über die nächsten 20 bis 30 Jahre vor steigenden Energie, CO2- und Regulierungskosten?

Aus dieser Perspektive bleibt die Wärmepump die stärkste Lösung - nicht aus Ideologie, sondern aus reiner Wirtschaftlichkeit.

1. Was das GMG verändert

Das neue GMG soll das bisherige Gebäudenergiegesetz (GEG) deutlich entschärfen. Neue Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen neue fossile Anlagen am 2029 stufenweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Zunächst 10%, 2030 dann 15%, 2035 schließlich 30% und 2040 bis zu 60%. Genannt werden hier Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und klimaneutrale Wasserstoffarten (der Champagner der Brennstoffe).

Das klingt pragmatisch. Tatsächlich verschiebt es aber nur die ökonomische Last: weg vom heutigen Investitionsentscheid, hin zu laufenden Brennstoffkosten, CO2-Kosten, Netzentgelten und Verfügbarkeitsrisiken.

Die Bundesregierung hatte mit dem bisherigen GEG den Grundsatz verfolgt, dass neue Heizungen spätestens am Mitte 2028 mit mindestens 65% erneuerbarer Energie laufen soll; verbunden mit der aufwändigen kommunalen Wärmeplanung. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung darauf, das Heizungen typischerweise 20 bis 30 jahre genutzt werden - und genau deshalb ist die heutige Investitionsentscheidung so folgenreich zur Erreichung der Ziele.

Gas als erste Wahl der Heizung?

2. Technologieoffenheit ersetzt keine Wirtschaftlichkeitsrechnung

Technologieoffenheit ist ein gutes Prinzip, wenn alle Technologien unter vergleichbaren Bedingungen bewertet werden. Das GMG droht jedoch eine riskante Gleichsetzung zu erzeugen: Gasheizung plus künftigen Bioanteil erscheint kurzfristig einfach, kann langfristig aber sehr teuer werden.

Der Grund ist simpel: Biomethan, Bioöl und grüner Wasserstoff sind nicht beliebig verfügbar. Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, daß Biomasse mit anderen Nutzung konkurriert, Anbuabiomasse flächenintensiv ist und die Potenzial von Abfall- und Reststoffen relativ klein ist. Das UBA empfiehlt daher vorrangig Wärmenetze, wo verfügbar, oder Wärmepumpen. Biomasse sollte besonders dort eingesetzt werden, wo Alternativen schwer umsetzbar sind.

3. Die Wärmpumpe gewinnt, weil sie weniger Energie braucht

Die Wärmepumpe ist nicht deshalb stark, weil sie politisch bevorzugt wird. Sie ist stark, weil sie physikalisch effizienter ist. Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser und macht daraus Heizwärme. Bei einer Jahresarbeitszahl von 4 entstehen aus einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto effizienter, klimafreundlicher und kostengünstiger arbeitet das Heizsystem. Zum Vergleich: eine Gasheizung hat eine Jahresarbeitszahl von ca. 0,9; also durchschnittlich viermal schlechter als eine Wärmepumpe.

Diese Effizienz verändert die gesamte Wirtschaftlichkeitsrechnung. Eine Gasheizung bleibt immer abhängig vom Brennstoffpreis. Eine Öl- oder Gasheizung mit Bioquote ist nicht effizienter und bleibt zusätzlich abhängig von der Verfügbarkeit der grünen Brennstoffe. Eine Wärmepumpe hingegen reduziert den einzukaufenden Energieeinsatz und profitiert mit jeder weiteren Dekarbonisierung des gesamten Stromsystems.

Die Bundesregierung selbst verweist darauf, dass der wachsende Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz kostendämpfend wirkt. Fossile Brennstoffe unterliegen dagegen ab diesem Jahr weiter steigenden CO2-Kosten, zunächst in einem Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne.

4. Für Mieter zählt nicht die Verteilung höherer Kosten, sondern deren Vermeidung

Das GMG will Mieter offenbar dadurch schützen, daß Mehrkosten aus CO2-Abgaben, Gasnetzentgelten und Biobrennstoffquoten zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden. Das ist sozialpolitisch verständlich. Es löst aber nicht das eigentliche Problem

Denn auch halbe Mehrkosten bleiben Mehrkosten.

Für Mieter ist die beste Entlastung nicht eine neue Umlagelogik, sondern ein Heizsystem mit niedrigeren und stabileren Betriebskosten. Genau hier wird die Wärmepumpe für den Mietwohnungsbestand interessant. Ariandne-Daten zeigen, daß Haushalte mit Wärmepumpe geringere Heizkosten pro Quadratmeter hatten, als der Durchschnitt der Haushalte.

Für Vermieter ist das ebenfalls entscheidend. Niedrigere Nebenkosten stabilisieren die Warmmiete, reduzieren Konflikte in der Betriebskostenabrechnung und verbessern die Vermietbarkeit. Gerade in einem Markt, in dem Wohnen bezahlbar bleiben muss, ist das kein Nebenaspekt, sondern ein elementarer betriebswirtschaftlicher Faktor.

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